Kontakt – Gastkarten – Touristen-Fischereischein

Hinweis:

Auf dem Schwandter See sind Boote mit Verbrennungsmotor nicht gestattet. Nur kleine Elektromotoren dürfen verwendet werden.

Hier können Sie uns eine Nachricht schreiben, wenn Sie Fragen zum Verein, zur Mitgliedschaft, zu Gast-Angelkarten oder irgendetwas haben, was Ihnen am Herzen liegt.
Gastangler müssen zum Erwerb einer Angelkarte im Besitz eines Fischereischeins oder Touristen-Fischereischeins (siehe hier) sein.
Sprechen Sie uns auf kostenfreie Gast-Angelkarten für Ihre Kinder an.

Gast-Angelkarten können über unseren Partner Fiskado auch online erworben werden.

Kontakt

    Touristen – Fischereischein

    Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.

    Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein ausschließlich von den örtlichen Ordnungsbehörden und deren angeschlossene Stellen erteilt.

    In unserer Region kann man sich an folgende Stellen wenden:

    Alle Informationen zum Touristenfischereischein finden sich hier:

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern